Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für die auszustellenden Eheurkunden.
Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt.
59,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
32,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist (zusätzlich und je ausländisches Recht)
16,00 Euro - Eheurkunde (1. Exemplar)
8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Eheurkunde
16,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
Eheschließung in den Amtsräumen (Haus 23)
49,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags bis 12 Uhr)
109,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags ab 13 Uhr, samstags)
Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte)
131,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags bis 12 Uhr)
164,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags ab 13 Uhr, samstags)
Mietbeträge für die Außenorte
300,00 Euro - Alte Neuendorfer Kirche
370,00 Euro - Schloss Kartzow
275,00 Euro - Biosphäre Potsdam
300,00 Euro - URANIA-Planetarium
750,00 Euro - Belvedere auf dem Pfingstberg
1.500,00 Euro - Neue Kammern (Mindestgebühr)
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.