Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Die Anmeldung einer Eheschließung ist online und per Post möglich. Nutzen Sie dazu gern das Online-Formular unter www.ehe-digital.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular. Fügen Sie bei Postanträgen bitte die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen im Original (siehe Details) und eine Kopie Ihrer Personalausweise/Reisepässe bei.
Für die Absprache zum Ablauf einer bereits terminierten Eheschließung vereinbaren Sie bitte per E-Mail unter standesamtrathaus.potsdamde einen Termin.
An Eheschließungen können das Hochzeitspaar und
im Haus 23 (neuer Stammsitz des Standesamtes) 30 Gäste
in der Alten Neuendorfer Kirche am Neuendorfer Anger 124 Gäste
im Schloss Kartzow 40 Gäste
im Belvedere Pfingstberg 25 Gäste (18 Sitzplätze / 7 Stehplätze)
jeweils inkl. Kindern des Brautpaares und der Gäste teilnehmen.
Die möglichen Gästezahlen in der Biosphäre, im URANIA-Planetarium und in den Neuen Kammern werden in individueller Absprache festgelegt.
Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten wird ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.
Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Potsdam, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Potsdam anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung anzumelden.
Wenn Sie beide nicht in Potsdam wohnen, können Sie im Standesamt Potsdam heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.
Die Anmeldung der Eheschließung und die verbindliche Reservierung eines Termins ist frühestens 6 Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich, sollte aber auch nicht später als 1 Monat vorher erfolgen.
Bitte beachten Sie:
-
Seit dem 01. Oktober 2024 können Termine für die Außenorte für das Jahr 2025, die außerhalb des 6-Monats-Zeitraumes liegen, vorreserviert werden. Der Termin wird jedoch erst verbindlich, wenn rechtzeitig zu Beginn der 6-Monats-Frist die Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen wird und dem Standesamt Potsdam alle Anmeldeunterlagen vorliegen.
Sollten Sie eine Vorreservierung wünschen, senden Sie Ihren Terminwunsch bitte per E-Mail mit Ihren beiden Namen, Ihrer Anschrift und einer Telefonnummer für Rückfragen an standesamtrathaus.potsdamde. -
Eine Terminvormerkung ist jedoch nicht für Paare möglich, von denen ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, da gegebenenfalls ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen ist. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Standesamt Potsdam auf.
-
Eine quartalsweise Kalenderübersicht, an welchen Orten das Standesamt Potsdam Termine 2025 anbietet, finden Sie unter Downloads / Links.
Details
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
-
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
-
wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
-
wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
-
wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
-
wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
-
wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
-
erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
-
wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
-
bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
-
weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
zusätzliche Unterlagen:
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung mit Kopie vom Personalausweis / Reisepass des nicht anwesenden Partners
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Gebühren
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.
Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für die auszustellenden Eheurkunden.
Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt.
64,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
35,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist (zusätzlich und je ausländisches Recht)
17,00 Euro - Eheurkunde (1. Exemplar)
8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Eheurkunde
17,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
8,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
Eheschließung in den Amtsräumen (Haus 23)
53,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags bis 12 Uhr)
120,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags ab 13 Uhr, samstags)
Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte)
144,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags bis 12 Uhr)
180,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(freitags ab 13 Uhr, samstags)
Mietbeträge für die Außenorte
300,00 Euro - Alte Neuendorfer Kirche
370,00 Euro - Schloss Kartzow
275,00 Euro - Biosphäre Potsdam
300,00 Euro - URANIA-Planetarium
750,00 Euro - Belvedere auf dem Pfingstberg
1.750,00 Euro - Neue Kammern (Mindestgebühr)
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Zuständigkeit
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt | 0331 289-1112 |