Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie nehmen am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil.
- Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.
Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:
- ein Bußgeld
- ein Punkt im Fahreignungsregister
- die Verlängerung der Probezeit
- die Anordnung eines Aufbauseminars
Details
Voraussetzungen
Um am "Begleiteten Fahren ab 17" teilzunehmen, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
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Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16,5 Jahren beginnen.
- Wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung absolviert haben, bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Die Prüfungsbescheinigung ersetzt bis zu Ihrem 18. Geburtstag den Führerschein. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
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Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
- Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
- Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
- Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet,
- Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.
Der Antragsteller / Die Antragstellerin
- Mindestalter bei Antragstellung 16,5 Jahre
- der Hauptwohnsitz muss in Potsdam sein
- Benennung von mindestens einer Begleitperson
Die Begleitperson
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
- gegebenenfalls: mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!
Bei dieser Variante bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:
- Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.
Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument der Antragsteller/- innen im Original
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- ein aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung
- Antrag und alle Anlagen Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Benennung von mindestens einer Begleitperson
- ggf. Vollmacht der Erziehungsberechtigten (nur wenn der / die AntragstellerIn ohne Erziehungsberechtigen erscheint)
- Jede Begleitperson muss die Anlage 2 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 ausfüllen, unterschreiben und die erforderlichen Unterlagen einreichen (eine Kopie Führerschein und eine Kopie des Personalausweises beidseitig müssen zur Antragstellung vorgelegt werden)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) im Original
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
- Name der ausbildenden Fahrschule
Gebühren
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Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Gebühr: 3,30 EUR
Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) - Gebühr: 7,70 EUR
Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung - Gebühr: 1,50 EUR - 10,00 EUR,
Kosten für die Überprüfung je Begleitperson
- 52,40 € - Ersterteilung mit einer Begleitperson
- 5,10 € - für jede weitere Begleitperson
- 5,10 € - Direktversand
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
Zahlungsarten
- Bei notwendiger, persönlicher Vorsprache: bar oder ec
Bearbeitungsdauer
- 4 - 6 Wochen
Fristen
Die theoretische bzw. praktische Prüfung darf erst dann begonnen werden, wenn der Führerscheinantrag in der Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet und Ihrerseits nach Bearbeitung bezahlt wurde. Weiterhin muss der Prüfauftrag elektronisch bei der DEKRA registriert sein.
Weitere Ansprechpunkte
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.
Weiterführende Informationen
Diese Fahrerlaubnis gilt nur im Inland.