Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie nehmen am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil.
- Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.
Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:
- ein Bußgeld
- ein Punkt im Fahreignungsregister
- die Verlängerung der Probezeit
- die Anordnung eines Aufbauseminars
Zur Antragstellung muss der Antragsteller und mindestens ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein.
Details
Voraussetzungen
Um am "Begleiteten Fahren ab 17" teilzunehmen, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
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Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16,5 Jahren beginnen.
- Wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung absolviert haben, bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Die Prüfungsbescheinigung ersetzt bis zu Ihrem 18. Geburtstag den Führerschein. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
-
Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
- Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
- Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
- Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet,
- Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.
- der Hauptwohnsitz in Potsdam
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
- gegebenenfalls: mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
- Jede Begleitperson muss die Anlage 2 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 ausfüllen, unterschreiben und die erforderlichen Unterlagen einreichen (eine Kopie Führerschein und eine Kopie des Personalausweises beidseitig müssen zur Antragstellung vorgelegt werden)
- Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule
- Name und Anschrift der Prüforganisation (z.B. DEKRA oder TÜV)
- Mindestens ein gesetzlicher Vertreter muss bei der Antragstellung anwesend sein
- gegebenenfalls alleinige Sorgeberechtigung ist der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen
Formulare
Bitte bringen Sie zu Ihrem gebuchten Termin, die vollständig ausgefüllten Anlagen 1 und 2 (siehe Links und Downloads) mit.
Gebühren
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Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Gebühr: 3,30 EUR
Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand) - Gebühr: 1,50 EUR - 10,00 EUR,
Kosten für die Überprüfung je Begleitperson - Gebühr: 7,70 EUR
Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
- 52,40 € - Ersterteilung mit einer Begleitperson
- 5,10 € - für jede weitere Begleitperson
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand, Eintragung einer Schlüsselzahl oder nach Art der Zustellung des neuen Führerscheins erhöhen.
Zahlungsarten
- bar
- Kartenzahlung
Fristen
Die theoretische bzw. praktische Prüfung darf erst dann begonnen werden, wenn der Führerscheinantrag in der Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet und Ihrerseits nach Bearbeitung bezahlt wurde. Weiterhin muss der Prüfauftrag elektronisch bei der DEKRA registriert sein.
Weitere Ansprechpunkte
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.
Zum 18. Lebensjahr veranlasst die Fahrerlaubnisbehörde die Herstellung des EU-Scheckkartenführerscheins. Die Aushändigungsoption haben Sie bereits bei der Beantragung bestimmt.
Weiterführende Informationen
Diese Fahrberechtigung gilt nur im Inland.