Gurt- & Helmbefreiung
Kurzbeschreibung
Ab sofort nimmt die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf Gurt- und Helmbefreiung postalisch entgegen.
Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges und ihrer Priorität. Ihr Sachbearbeiter setzt sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden.
Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Personen, für die das Anlegen des Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist bzw. deren Körpergröße unter 1,50 m ist, können von der Anlegepflicht des Sicherheitsgurtes befreit werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht für Personen, denen das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Diese Personen können eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht erhalten.
Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Themenblock "Voraussetzungen".