Gurtbefreiung 

Kurzbeschreibung

Ab sofort nimmt die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf Gurtbefreiung postalisch entgegen.

Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges und ihrer Priorität. Ihr Sachbearbeiter setzt sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden.

Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Beschreibung

Personen, für die das Anlegen des Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist bzw. deren Körpergröße unter 1,50 m ist, können von der Anlegepflicht des Sicherheitsgurtes befreit werden.

Diese Personen können eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurtanlegepflicht erhalten.