Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Der internationale Führerschein kann zusätzlich zu einem nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Benötigt wird der Internationale Führerschein bei Auslandsreisen außerhalb der EU.
Bitte beachten:
Sollten Sie noch nicht in Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen.
Dabei handelt es sich um eine seperate Dienstleistung - diese finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Details
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- persönliches Erscheinen
- sollten Sie nicht in Potsdam mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, setzen Sie sich bitte vor Terminverinbarung mit uns per Email in Verbindung fahrerlaubnisrathaus.potsdamde
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) bei Vorlage eines Reisepasses
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- Sollten Sie noch in Besitz eines gültigen Internationalen Führerscheins sein, haben Sie diesen zum Termin bitte mitzubringen.
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
- 15,00 € - Internationaler Führerschein
- 1,00 € - Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Zahlungsarten
- Kartenzahlung
- bar
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
In der Regel sofort
Sie erhalten den Internationalen Führerschein im Zuge Ihres Termins.
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Land Brandenburg:
Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Rechtsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg:
Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)