Verbindliche Bauleitplanung 

Beschreibung

  • Erarbeitung von Bebauungsplänen sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen (Verbindliche Bauleitplanung)

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind:

  • der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)

  • der Bebauungsplan

  • der vorhabenbezogene Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)

Bebauungspläne und vorhabenbezogene Bebauungspläne (Vorhaben- und Erschließungspläne) sind für verschiedene Teile des Stadtgebietes in Vorbereitung bzw. in Aufstellung oder bereits aufgestellt.

Eine Übersicht dazu kann der Webkarte "Stadtplanung Potsdam" entnommen werden.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne und vorhabenbezogenen Bebauungspläne können in der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Im Rahmen der Erarbeitung von Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen müssen alle Organisationseinheiten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung Potsdam beteiligt werden, deren Interessen durch die Planung berührt sein könnten.

Für in Aufstellung befindliche Verfahren besteht für den Bürger die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Bürger- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung. Die hierfür vorgesehenen Zeiträume werden im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht.

Im Zuge der Bürgerbeteiligung zu Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen werden zur Erleichterung Formulare für das jeweilige Planungsverfahren bereitgestellt, die von interessierten Bürgern verwendet werden können. Eine Beteiligung an der Planung ist jedoch auch ohne diese Formulare möglich.