Brandsicherheitswache 

Beschreibung

  • Eine Brandsicherheitswache ist immer dann erforderlich, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würde.
  • Darüber hinaus kann eine Brandsicherheitswache auch auf Ersuchen des Veranstalters in anderen Fällen gestellt werden.
  • Eine Brandsicherheitswache besteht grundsätzlich aus 2 Einsatzkräften.
  • In folgenden Versammlungsstätten in der Stadt Potsdam dürfen Veranstaltungen nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache durchgeführt werden:
  1. Theaterhaus Am Alten Markt
  2. Saal im Treffpunkt Freizeit
  3. Schlosstheater im Neuen Palais
  4. bei feuergefährlichen Spielhandlungen in der Reithalle Schiffbauergasse
  • In anderen Versammlungsstätten / -räumen erfolgt eine Entscheidung im Einzelfall nach Prüfung der Art und Gefahrenlage der Veranstaltungsdurchführung.
  • Bei Gestellung einer Brandsicherheitswache gilt das Brandschutz-Merkblatt
    Nr. 3 des Fachbereiches Feuerwehr.

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