Beschreibung
- Eine Rettungsdienstsicherheitswache wird auf Ersuchen des Veranstalters gestellt.
- Grundsätzlich werden durch den Fachbereich Feuerwehr der Stadtverwaltung Potsdam nur Sicherheitswachen innerhalb des Rettungsdienstbereiches der Stadt Potsdam durchgeführt.
- Eine Sicherheitswache wird erforderlich zur Absicherung von Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl innerhalb oder außerhalb von Gebäuden / Räumen durch qualifiziertes Personal.
- Die Aufgaben der Sicherheitswache beinhalten alle Maßnahmen von der Ersten Hilfe sowie der Zustandsstabilisierung des Patienten vor Ort bis zur Übergabe an den Eintreffenden Notarzt- bzw. Rettungswagen.
- Der eventuelle Transport des Patienten wird durch die Sicherheitswache vor Ort organisiert und über die zuständige gemeinsame integrierte Leitstelle sichergestellt.
- Durch ortsfremde Rettungs- und Sanitätsdienste (sofern diese Sicherheitswachen durchführen) ist der Transport des Patienten unzulässig.
- Bei der Bereitstellung einer Sicherheitswache gilt das Brandschutz-Merkblatt Nr. 5 des Fachbereiches Feuerwehr.
Details
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Art und Umfang der geplanten Veranstaltung
- Veranstaltungsort und Beginn des Einlasses bzw. Beginn der Veranstaltung
- voraussichtliche Zeitdauer der Veranstaltung
- erwartete Personenzahl
- bereits vorgesehene sonstige Sicherheitsmaßnahmen
- Empfänger des Bescheides zum Kostenersatz (mit genauer Anschrift!)
Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post oder vorab per Fax zugeschickt werden.
Den formlosen Antrag auf Bereitstellung einer Sicherheitswache richten Sie bitte an den Fachbereich Feuerwehr. Der Antrag sollte mindestens 10 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden, da anderenfalls eine Bereitstellung der Rettungsdienstsicherheitswache unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Gebühren
nach der Feuerwehrkostensatzung
Rechtsgrundlage(n)
§ 29 (1;2;3) Brandenburgische Bauordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgBO)
§ 34 Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechtes im Land Brandenburg (Brandschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) – BrSchG)
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam Feuerwehr (Feuerwehrkostensatzung (Öffnet in einem neuen Tab)) in der jeweilig gültigen Fassung
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Schulz | Vorbeugender Brandschutz | Bereichsleitung Gefahrenvorbeugung und Katastrophenschutz | 0331 3701-223 |
Herr Pellert | Vorbeugender Brandschutz | Sachbearbeiter Vorbeugender Brandschutz | 0331 3701-243 |
Herr Wolf | Vorbeugender Brandschutz | Sachbearbeiter Vorbeugender Brandschutz | 0331 3701-232 |