Beschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Details
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Belege über entsprechende Änderungen:
- bei Wohnungswechsel
- bei Mietveränderungen
- bei Einkommensveränderungen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsbescheinigungen
- Aufnahme eines Mini-Jobs
- Änderungen im Bezug von Sozialleistungen
- wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat:
- Geburtsurkunde (nur bei Neugeborenen)
- Meldebescheinigung des zusätzlichen Haushaltsmitgliedes
- Nachweise über Einkommen des zusätzlichen Haushaltsmitglieds
- wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat:
- Sterbeurkunde (nur bei versterben eines Haushaltsmitgliedes)
- Ab- / Ummeldebescheinigung der Person, die aus dem Haushalt ausgezogen ist
Formulare
Bitte benutzen Sie das beigefügte Formular "Wohngeld - Veränderungsmitteilung zum Antrag".
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Zuständigkeit
Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.
Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wichtiger Hinweis:
Wenn Veränderungen nicht mitgeteilt werden, kann ein Bußgeld nach § 37 Wohngeldgesetz von bis zu 2.000,00 Euro verhängt werden.
Hinweise
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Weiterführende Informationen
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
- 0331 289-3907
- 0331 289-3902
- WohngeldRathaus.Potsdamde
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
394 Bereich Wohngeldbehörde | 0331 289-3907 |