Wohngeld - Änderung
Beschreibung
Ändern sich im Bewilligungszeitraum folgende Voraussetzungen, ist dies unverzüglich der zuständigen Wohngeldstelle zu melden:
- Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hat sich verringert.
- Die monatliche Miete / Belastung hat sich um mehr als 15% gegenüber der im Bewilligungsbescheid genannten Miete oder Belastung verringert.
- Die Summe aus den monatlichen Einkünften und den monatlichen Einnahmen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 10% gegenüber dem im Bewilligungsbescheid genannten Betrag erhöht. Dies gilt auch, wenn sich der Betrag um mehr als 10% erhöht, weil sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat.
Wichtiger Hinweis:
Wenn diese Veränderungen nicht mitgeteilt werden, kann ein Bußgeld nach § 37 Wohngeldgesetz von bis zu 2.000,00 Euro verhängt werden.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-3907 |
---|---|
Telefax | +49 331 289-3902 |
E-Mail-Adresse | WohngeldRathaus.Potsdamde |