Wohngeld - Änderung 

Beschreibung

Ändern sich im Bewilligungszeitraum folgende Voraussetzungen, ist dies unverzüglich der zuständigen Wohngeldstelle zu melden:

  • Die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hat sich verringert.

  • Die monatliche Miete / Belastung hat sich um mehr als 15% gegenüber der im Bewilligungsbescheid genannten Miete oder Belastung verringert.

  • Die Summe aus den monatlichen Einkünften und den monatlichen Einnahmen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 10% gegenüber dem im Bewilligungsbescheid genannten Betrag erhöht. Dies gilt auch, wenn sich der Betrag um mehr als 10% erhöht, weil sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat. 

Wichtiger Hinweis:

Wenn diese Veränderungen nicht mitgeteilt werden, kann ein Bußgeld nach § 37 Wohngeldgesetz von bis zu 2.000,00 Euro verhängt werden.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-3907
Telefax +49 331 289-3902