Wohngeld - Beantragung

Kurzbeschreibung

  • Wohngeld Feststellung
  • Antrag schriftlich oder online
  • Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten
  • Wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate bewilligt werden
  • Danach ist ein Weiterleistungsantrag notwendig, der bis spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen ist
  • Kann als Miet- oder Lastenzuschuss (bei Wohneigentum) gewährt werden
  • Voraussetzung: Der Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung selbst dafür aufgebracht

Hinweis zu Antragsbearbeitung

Bitte beachten Sie unten stehende Servicerufnummer und -zeiten zur Kontaktaufnahme!

Ihre Maileingänge unter Wohngeld@rathaus.potsdam.de werden registriert und so schnell wie möglich bearbeitet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass auf Ihre Mailanfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrags nicht geantwortet werden kann.

Alle personellen Ressourcen sind derzeit vollständig mit der effektiven Antragsbearbeitung beschäftigt.

Vielen Dank!

Beschreibung

Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können Wohngeld als

  • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum oder für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes (Heimbewohner im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes; hierzu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die zur Erbringung von Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht nur vorübergehend aufgenommen sind) oder als
  • Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

beantragen.

Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits

  • Bürgergeld oder
  • Grundsicherung im Alter oder
  • bei Erwerbsminderung oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • eine andere Transferleistung beziehen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

Allgemeine Informationen zum neuen Wohngeld-Plus-Gesetz ab 1.Januar 2023 finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen www.bmwsb.bund.de oder den Seiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/wohnen/wohn-und-mietrecht/wohngeld/

Ob Ihnen ein Wohngeldanspruch ab dem 01.01.2023 zusteht, können Sie über den gleichem Link mit dem Wohngeldrechner überschlägig erfahren.

Den Wohngeldantrag und weitere Hinweise dazu finden Sie ebenfalls unter diesem Link bei Antragsformulare.

Erläuterungen zur Antragstellung auf Wohngeld können Sie auch bei uns unter Formulare: Merkblätter nachlesen.

Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wurde.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-3907
Telefax +49 331 289-3902

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