Setzen Sie sich am besten vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um die für Sie erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Grundsätzlich müssen Sie folgende Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vorlegen:
- über Transferleistungen (zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
- erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
- aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art,
- über Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld),
- Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen,
- letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende).
Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen. Die Wohngeldstelle wird dann prüfen, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls sind sonstige Nachweise beizufügen:
- Immatrikulationsbescheinigung (Studierende),
- BAföG-Bescheid (Studierende),
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums,
- Krankenversicherungsnachweis,
- Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen,
- Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).
- Bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.
- Sonstige EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht/EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung vorlegen.
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte:
- Formular Vermieterbescheinigung (wird in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt.)
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Formulare/Nachweise:
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
- Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst (Fremdmittelbescheinigung, letzter Zahlungsbeleg, gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan)
- Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Baukosten (auch bei Modernisierungen)
- Grundsteuerbescheid/Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- Gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte
- Wohnflächenberechnung nach DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung (WoFlV, Bauantrag)
- Gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
- Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag
Mögliche erforderliche Unterlagen (keine abschließende Aufzählung)
- vollständig ausgefülltes und nach Möglichkeit unterschriebenes Antragsformular (siehe Formulare)
- Antragsteller ist immer der Mieter, der den Mietvertrag abgeschlossen hat (die Wohnung muss sich im Stadtgebiet Potsdam befinden)
- ggf. "Negativbescheid Wohngeld" der vorherigen Gemeinde (nur bei Zuzug nach Potsdam)
Für die Personenangaben:
- Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite) aller Haushaltsmitglieder bzw. Pass und Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (grüne Karte) und Geburtsurkunden aller Kinder
- Erklärung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) vorliegt (Formular "Wohngeld - Erklärung Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" oder Formblatt Haushaltszugehörigkeit) siehe Formulare
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete:
- Miet- oder Nutzungsvertrag (nur bei Mietzuschuss)
In der Regel Seite 1, 2 und letzte Seite mit Unterschriften Vermieter und Mieter
- Derzeitige Zusammensetzung der Miete vom Vermieter (ist in der Regel das aktuelle Mieterhöhungsschreiben des Vermieters oder die Seite der Mieterhöhung neu alt Ihrer Betriebskostenabrechnung)
- Nachweis der Mietzahlung nicht älter als 2 Monate (Kontoauszug)
Einkommensermittlung:
- Arbeitsvertrag, wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt
- Lückenloser Einkommensnachweis (die letzten 6 Verdienstbescheinigungen bei schwankendem Einkommen & 3 Verdienstbescheinigungen bei gleichbleibendem Einkommen
- Nachweis von Sonderzahlungen innerhalb der letzten 12 Monate (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- aktueller Rentenbescheid (vollständig)
- vollständiger Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld I oder II oder Grundsicherungs- und andere Sozialleistungen
- ggf. BAföG-Bescheid + Studienbescheinigung + Zahlungsnachweis Semestergebühren / BAB- Bescheid + Ausbildungsvertrag
- Elterngeldbescheid (vollständig)
- Unterhaltsleistungen, Kapitalerträge (Zinsen) etc.
- Nachweise über die Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern
- Nachweis erhöhter Werbungskosten, wie z. B. Fahrtkosten bei Berufspendlern
- Nachweis der Schwerbehinderung und ggf. Nachweis Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über "Getrenntlebend" (erhältlich beim Finanzamt)
für Selbstständige sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich:
- Versicherungspolicen (Kranken- / Rentenversicherung oder Lebensversicherung)
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Belastung (Lastenzuschuss):
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
- Grundsteuerbescheide (nur bei Lastenzuschuss)
- Nachweis der geleisteten Raten (nicht älter als 2 Monate)
- Fremdmittelbescheinigung
Hinweis:
Zur Vermeidung der rechtswidrigen Inanspruchnahme des Wohngeldes wird der automatisierte Datenabgleich im Wohngeldverfahren nach § 33 Absatz 5 Wohngeldgesetz (WoGG) bundesweit durchgeführt.
Die Wohngeldbehörde wird regelmäßig für Zeiträume, für die Wohngeld bewilligt wurde, im Wege des Datenabgleiches überprüfen:
- ob zum Haushalt rechnende Personen folgende Leistungen beantragt haben
- Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Zuschüssen nach § 27 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII;
- ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder bestand;
- ob und in welcher Höhe Leistungen der Renten- und Unfallversicherung gezahlt worden sind;
- ob und in welcher Höhe vom Steuerabzug freigestellte Kapitalerträge erzielt wurden;
- ob ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied nicht mehr in der Wohnung gemeldet ist, für die Wohngeld geleistet wurde.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige und / oder unzutreffende Angaben im Rahmen der Antragstellung bzw. das Versäumen der Mitteilung maßgeblicher Veränderungen während des Wohngeldbezuges nicht nur die Aufhebung / Änderung des Leistungsanspruches zur Folge haben, sondern ggf. auch Bußgelder oder Strafverfahren zur Folge haben können.