Mietspiegel

Weitere Informationen

Das Gesetz unterscheidet zwischen Mietspiegel und qualifiziertem Mietspiegel (§558d BGB). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich in der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.