Unterstützung bei der Wohnungssuche (Benennung)

Beschreibung

  • Unterstützung bei der Wohnungssuche in der Stadt Potsdam für Wohnungen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder saniert wurden oder einer anderen vertraglichen Bindung unterliegen (Benennungs- u. Besetzungsrecht)
  • Es muss ein gültiger Wohnberechtigungsschein aus dem Land Brandenburg und eine sozial anerkannte Dringlichkeit vorliegen.
  • Die Aufnahme in der Wohnungssuche kann telefonisch oder per Mail erfolgen.

Hinweise:

Bitte beachten Sie aktuelle Wohnungsangebote unter der Registerkarte "Downloads / Links"!

  • Grundsätzlich hat niemand Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung durch die Arbeitsgruppe Wohnungswesen.
  • Der Gesetzgeber räumt bestimmten Haushalten den Vorrang ein, welchen eine besondere soziale Dringlichkeit zusteht. (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte Meschen oder wohnungslose Haushalte usw.)
  • Das Benennungsrecht ist in der Regel ein Vorschlag von 3 dringenden Wohnungssuchenden für eine frei gemeldete sozial verträgliche oder gebundene Wohnung gegenüber dem Vermieter.
  • Die Information über das Benennungsrecht erfolgt in jedem Fall in schriftlicher Form.
  • Die letztendliche Entscheidung über einen Mietvertragsabschluß trifft immer der Vermieter.

Vertragspartner der Landeshauptstadt Potsdam sind unter anderem:

  • GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH
    (ein Unternehmen des Verbundes PRO POTSDAM mbh)
  • Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft 1956 e.G
  • Wohnungsgenossenschaft "Karl Marx"
  • Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft e.G. 

Kontaktdaten