Unterstützung bei der Wohnungssuche (Benennung)
Beschreibung
- Unterstützung bei der Wohnungssuche in der Stadt Potsdam für Wohnungen, die mit öffentlichen Fördermitteln gebaut oder saniert wurden oder einer anderen vertraglichen Bindung unterliegen (Benennungs- u. Besetzungsrecht)
- Es muss ein gültiger Wohnberechtigungsschein aus dem Land Brandenburg und eine sozial anerkannte Dringlichkeit vorliegen.
- Die Aufnahme in der Wohnungssuche kann telefonisch oder per Mail erfolgen.
Hinweise:
Bitte beachten Sie aktuelle Wohnungsangebote unter der Registerkarte "Downloads / Links"!
- Grundsätzlich hat niemand Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung durch die Arbeitsgruppe Wohnungswesen.
- Der Gesetzgeber räumt bestimmten Haushalten den Vorrang ein, welchen eine besondere soziale Dringlichkeit zusteht. (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte Meschen oder wohnungslose Haushalte usw.)
- Das Benennungsrecht ist in der Regel ein Vorschlag von 3 dringenden Wohnungssuchenden für eine frei gemeldete sozial verträgliche oder gebundene Wohnung gegenüber dem Vermieter.
- Die Information über das Benennungsrecht erfolgt in jedem Fall in schriftlicher Form.
- Die letztendliche Entscheidung über einen Mietvertragsabschluß trifft immer der Vermieter.
Vertragspartner der Landeshauptstadt Potsdam sind unter anderem:
- GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH
(ein Unternehmen des Verbundes PRO POTSDAM mbh) - Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft 1956 e.G
- Wohnungsgenossenschaft "Karl Marx"
- Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft e.G.
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | benennungrathaus.potsdamde |
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