Jugendärztliche Sprechstunde

Kurzbeschreibung

  • Versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden
  • Untersuchungen beinhalten auch
    • Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken
    • Überprüfung der Vollständigkeit des Impfstatus
    • darauf abgestimmt eine präventionsorientierte Beratung einschließlich Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten für Eltern und Kind
    • sofern medizinisch angezeigt, eine Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention (ärztliche Bescheinigung)
  • Zu den Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs insbesondere
    • Inspektion der Mundhöhle, 
    • Einschätzung oder Bestimmung des Kariesrisikos,
    • Ernährungs- und Mundhygieneberatung
    • Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne und zur Keimzahlsenkung
    • Können von (Zahn)-Ärztinnen/-Ärzten erbracht werden
  • In folgenden Richtlinien des Gemeinsame Bundesausschuss ist das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen geregelt:
    • Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9)
    • Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1)

Beschreibung

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden. Dazu gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten z.B. die Bestimmung des Kariesrisikos und die Beratung über Ernährung und Mundhygiene.

Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9) der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).

Folgende Kinder- und Jugendärztlichen Untersuchungen und Beratungen finden in unserer Terminsprechstunde statt:

  • Untersuchungen von Hauskindern (in Ergänzung zu den Kita-Reihenuntersuchungen),
  • Entwicklungskontrollen bei Kita-Kindern,
  • Schuleingangsuntersuchungen (Schultauglichkeit),
  • Schulquereinsteigeruntersuchungen,
  • Schulabgangsuntersuchungen (Berufstauglichkeit),
  • Impfungen,
  • Begutachtung von Kuranträgen (in Einzelfällen),
  • Begutachtung im Rahmen der Amtshilfe.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-2393