3321 Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst 

Beschreibung

Die Arbeitsgruppe übernimmt u.a. folgende Aufgaben:
• Reihenuntersuchung in Kindertagesstätten
• Schuleingangsuntersuchung
• Schuluntersuchung 6. Klasse
• Schulabgangsuntersuchung / Gesundheitszeugnis
• Schulquereinsteigeruntersuchung
• Erstellen von Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe (Frühförderung, Einzelfallhilfe und Schülerbeförderung)
• Bearbeitung von Kuranträgen

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Besondere Informationen zum Masernschutzgesetz

Liebe LeiterInnen von Einrichtungen, liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, liebe Jugendliche und Kinder,

im Rahmen der Einführung des Masernschutzgesetztes (1. März 2020) und den damit verbundenen notwendigen Impfnachweisen, arbeiten wir in der AG Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst eng mit der AG 333.1 (Arbeitsgruppe Infektionsschutz und Tuberkulosefürsorge) zusammen.  

Bei fehlenden Masern-Impfnachweisen gilt aktuell folgende Regelung bei uns im Haus: 

Für weitere Informationen und Mustervordrucke schauen Sie bitte hierzu auf unsere Homepage.

Bitte beachten Sie:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Kinder als bestmögliche Impfzeitpunkte zwei Impfungen gegen Masern ab einem Alter von 11 Monaten: 

Die erste Impfung sollte zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden (frühestens mit 9 Monaten, wenn z. B. Ansteckungsgefahr herrscht oder das Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wird).
Die zweite Impfung erfolgt spätestens vor dem zweiten Geburtstag.
Zwischen beiden Impfungen müssen mindestens vier Wochen Abstand liegen. 
Die Impfung erfolgt in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln (MMR) und ggf. Windpocken (MMRV).

Nach dem Masernschutzgesetz müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder ab einem Alter von einem Jahr vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergarten oder Schule die von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind.

   

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Kinder- und Jugendärztlicher Dienst:

Di

08:00 – 15:30

Do

nach Vereinbarung

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-2393
Telefax +49 331 289-2356
Internet  www.potsdam.de/KJGD

Besucheradresse

Berliner Straße 150 a (Haus P)
14467 Potsdam

Postanschrift

Landeshauptstadt Potsdam
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