3321 Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe übernimmt u.a. folgende Aufgaben:
• Reihenuntersuchung in Kindertagesstätten
• Schuleingangsuntersuchung
• Schuluntersuchung 6. Klasse
• Schulabgangsuntersuchung / Gesundheitszeugnis
• Schulquereinsteigeruntersuchung
• Erstellen von Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe (Frühförderung, Einzelfallhilfe und Schülerbeförderung)
• Bearbeitung von Kuranträgen
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Besondere Informationen zum Masernschutzgesetz
Liebe LeiterInnen von Einrichtungen, liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, liebe Jugendliche und Kinder,
im Rahmen der Einführung des Masernschutzgesetztes (1. März 2020) und den damit verbundenen notwendigen Impfnachweisen, arbeiten wir in der AG Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst eng mit der AG 333.1 (Arbeitsgruppe Infektionsschutz und Tuberkulosefürsorge) zusammen.
Bei fehlenden Masern-Impfnachweisen gilt aktuell folgende Regelung bei uns im Haus:
- Bis zum 18. Lebensjahr ist die AG 3321 für Sie zuständig.
E-Mail: KJGDrathaus.potsdamde - Ab dem 18. Lebensjahr ist die AG 3331 für Sie zuständig.
E-Mail: infektionsschutzrathaus.potsdamde
Für weitere Informationen und Mustervordrucke schauen Sie bitte hierzu auf unsere Homepage.
Bitte beachten Sie:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Kinder als bestmögliche Impfzeitpunkte zwei Impfungen gegen Masern ab einem Alter von 11 Monaten:
Die erste Impfung sollte zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden (frühestens mit 9 Monaten, wenn z. B. Ansteckungsgefahr herrscht oder das Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wird).
Die zweite Impfung erfolgt spätestens vor dem zweiten Geburtstag.
Zwischen beiden Impfungen müssen mindestens vier Wochen Abstand liegen.
Die Impfung erfolgt in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln (MMR) und ggf. Windpocken (MMRV).
Nach dem Masernschutzgesetz müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder ab einem Alter von einem Jahr vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergarten oder Schule die von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind.
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Kinder- und Jugendärztlicher Dienst:
Di |
08:00 – 15:30 |
Do |
nach Vereinbarung |
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-2393 |
---|---|
Telefax | +49 331 289-2356 |
E-Mail-Adresse | KJGDrathaus.potsdamde |
Internet | www.potsdam.de/KJGD |
Besucheradresse
14467 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt PotsdamFriedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Kartenansicht
Verwaltungsstruktur
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Landeshauptstadt Potsdam
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3 Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
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33 Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst
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332 Bereich Kinder und Jugendliche
- 3321 Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst
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332 Bereich Kinder und Jugendliche
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33 Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst
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3 Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit