Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung
Beschreibung
Neu!
Ab dem 22.10.2018 finden Sie das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam unter folgender Adresse:
Berliner Straße 150 a, Gebäude P, 14467 Potsdam.
- Für mit Hauptwohnung in Potsdam gemeldete Jugendliche, die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird auf Antrag ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres ausgegeben.
- Vor Abschluss des ersten Lehrjahres ist die Nachuntersuchung bei einem niedergelassenen Arzt notwendig.
- Die Ausgabe der hierzu erforderlichen Formulare erfolgt im Bereich Gesundheitsamt, Jugendgesundheitsdienst.
- Die Ausgabe erfolgt einmalig.
Besondere Voraussetzungen:
Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-2393 |
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E-Mail-Adresse | KJGDrathaus.potsdamde |