Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung 

Kurzbeschreibung

  • Jugendliche (15 bis 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden
  • Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen
  • Die Kostenerstattung muss bei der Gemeinde beantragt werden
  • Für die Untersuchung hat der Jugendliche freie Arztwahl
  • Auf die Erstuntersuchung folgt nach 1 Jahr die erste Nachuntersuchung

Beschreibung

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob bis max. 450,00 € monatlich) beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchungen durchzuführen.

  • Für mit Hauptwohnung in Potsdam gemeldete Jugendliche, die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird auf Antrag ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres ausgegeben.
  • Vor Abschluss des ersten Lehrjahres ist die Nachuntersuchung bei einem niedergelassenen Arzt notwendig.
  • Die Ausgabe der hierzu erforderlichen Formulare erfolgt im Bereich Gesundheitsamt, Jugendgesundheitsdienst.
  • Die Ausgabe erfolgt einmalig.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-2393