Beschreibung
- Wasserrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung bzw. wesentlichen Änderung von Anlagen in und an einem Gewässer. Dabei handelt es sich in der Regel um Steganlagen.
- Gewässerflächen dürfen nur in Anspruch genommen werden, soweit dies unbedingt erforderlich ist.
- Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen führt die Untere Wasserbehörde ein Ämterbeteiligungsverfahren durch. Dabei wird geprüft, ob für das Vorhaben weitere öffentlich-rechtliche Zulassungen nach Landesrecht erforderlich sind. Diese sind in die wasserrechtliche Genehmigung zu integrieren. Die wasserrechtliche Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtliche Vorschrift entgegensteht und wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
- Weitere Zulassungen nach Bundesrecht (z. B. Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) bzw. nach Zivilrecht (z. B. Eigentümerzustimmung für die Nutzung eines Grundstücks) sind durch den Antragsteller separat einzuholen.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Genehmigung inkl. der zur Beurteilung der Maßnahme erforderlichen Pläne, Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen
Gebühren
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | |
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4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde |