Diese untere Landesbehörde ist zuständig für die Überwachung und den Schutz der Gewässer vor Beeinträchtigungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG).
Sachbearbeiterin Grundwassernutzung (Grundwasserabsenkungen), Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (u.a. Bohrpfähle, Herstellung von Trogbaugruben (Dichtwände und –sohlen), Spundwände, Verankerungen, Unterfangungen)