Akteneinsicht 

Beschreibung

Einen Antrag auf Akteneinsicht können Sie im Bürgerservice stellen. Wir leiten Ihren Antrag an das entsprechende Fachamt weiter.

  • Es besteht ein Grundrecht auf Akteneinsicht und Informationszugang
  • Akteneinsicht muss schriftlich beantragt werden
  • Das Recht auf Akteneinsicht ist eingeschränkt:
  1. soweit überwiegende öffentliche Interessen zu schützen sind
  2. soweit überwiegende private Interessen zu schützen sind
  3. wenn spezielles Bundes- oder Landesrecht den Informationszugang regelt
  4. wenn ein Verwaltungsverfahren läuft

Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin

Seit dem 13.04.2015 erfolgt eine Bearbeitung Ihrer Anliegen nur noch mit Termin