Akteneinsicht

Beschreibung

Einen Antrag auf Akteneinsicht können Sie im Bürgerservice stellen. Wir leiten Ihren Antrag an das entsprechende Fachamt weiter.

  • Es besteht ein Grundrecht auf Akteneinsicht und Informationszugang
  • Akteneinsicht muss schriftlich beantragt werden
  • Das Recht auf Akteneinsicht ist eingeschränkt:
  1. soweit überwiegende öffentliche Interessen zu schützen sind
  2. soweit überwiegende private Interessen zu schützen sind
  3. wenn spezielles Bundes- oder Landesrecht den Informationszugang regelt
  4. wenn ein Verwaltungsverfahren läuft

Hinweis zu unseren Servicezeiten

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.