Akteneinsicht
Beschreibung
Einen Antrag auf Akteneinsicht können Sie im Bürgerservice stellen. Wir leiten Ihren Antrag an das entsprechende Fachamt weiter.
- Es besteht ein Grundrecht auf Akteneinsicht und Informationszugang
- Akteneinsicht muss schriftlich beantragt werden
- Das Recht auf Akteneinsicht ist eingeschränkt:
- soweit überwiegende öffentliche Interessen zu schützen sind
- soweit überwiegende private Interessen zu schützen sind
- wenn spezielles Bundes- oder Landesrecht den Informationszugang regelt
- wenn ein Verwaltungsverfahren läuft
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin
Seit dem 13.04.2015 erfolgt eine Bearbeitung Ihrer Anliegen nur noch mit Termin.
Bitte vereinbaren Sie diesen vor Ort am Infoschalter des Bürgerservicecenters.