3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter

Kurzbeschreibung

Wichtige Information zur Arbeitsweise des Bürgerservicecenters

Ab dem 02.12.2024 werden die terminlosen Anliegen zunächst im Bürgerservicecenter in der Yorckstraße 24 (Eingang Fundbüro) bearbeitet.

Eine Vorsprache ohne Termin ist täglich zu den folgenden Öffnungszeiten möglich:

Mo: 10:30 Uhr – 16:00 Uhr

Di – Do: 8:15 Uhr – 16:00 Uhr

Fr: 8:15 Uhr – 13:00 Uhr

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Aktueller Hinweis der Passbehörde

Die durchschnittliche Herstellungszeit von Reisepässen bei der Bundesdruckerei liegt aktuell bei rund 10 Wochen!

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Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten

Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten: 

- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)

- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass)

die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m.

Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.

*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!

*Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist bis zu sieben Tage vor dem Termin für die Beantragung von Dokumenten möglich!

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Der Abholservice des Fahrradkuriers

Bei Beantragung von Personaldokumenten kann am Schalter die Option der Zustellung per Kurier vermerkt werden.

Der Fahrradkurier wird das Dokument an einem mit Ihnen abgestimmten Tag & Uhrzeit nach Hause bringen.

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Die Dokumentenstation

Mit der Dokumentenstation erhalten Sie Ihren beantragten Reisepass, vorläufigen Reisepass und vorläufigen Personalausweis ohne an die Öffnungszeiten des Bürgerservicecenters oder einen Termin gebunden zu sein.

Die Dokumentenstation steht Ihnen 24/7 auf dem Campus der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung. Diese neue Abholoption kann gebührenfrei bei der Antragsstellung im Bürgerservicecenter mitgewählt werden. Sofern Sie Interesse an der Nutzung der Dokumentenstation haben, sprechen Sie uns bitte an.

Beschreibung

Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.

Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!

Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.

Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.

Sie haben die Möglichkeit

  • telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten

  • jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
  • unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

Angebote von Serviceleistungen:

  • Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
  • Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
  • Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
  • Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
  • Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
  • sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
  • Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen

Hinweise zu unseren Onlinediensten

Eine Übersicht aller Leistungen, für die kein persönliches Erscheinen mehr erforderlich ist, finden Sie unter www.potsdam.de/onlinedienste.


Ab 25.05.2018 - EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten besteht nun die Pflicht die betroffene Person zu informieren. Unter Downloads / Links ist das Informationsblatt für Sie hinterlegt.


Am 01.11.2015 - neues Bundesmeldegesetz trat in Kraft

  • Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

Foto © https://www.q-deutschland.de
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© https://www.q-deutschland.de




Das Bürgerservicecenter der Landehauptstadt Potsdam denkt serviceorientiert und trägt das Siegel ServiceQualität Deutschland.


   

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:

Mo 10:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin:

Mo 10:30 – 16:00 Uhr
Di 08:15 – 16:00 Uhr
Mi 08:15 – 16:00 Uhr
Do 08:15 – 16:00 Uhr
Fr 08:15 – 13:00 Uhr

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Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

 

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1111
Telefax +49 331 289-3814

Besucheradresse

Yorckstr. 22
14467 Potsdam

Postanschrift

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Verwaltungsstruktur