Kfz-Kennzeichen (Ausfuhrkennzeichen)
Kurzbeschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen? Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Beschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?
Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.
Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.
Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.
Antragsberechtigte Personen:
- Bei Antragstellenden, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Hauptwohnsitzbehörde zuständig.
- Bei Antragstellenden, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Behörde zuständig, in der sich der Antragstellende aufhält.
Die Kraftfahrzeugsteuer für Ausfuhrkennzeichen wird fällig durch:
- ab dem 01.02.2014 Vorlage eines ausgefüllten und durch den Kontoinhaber unterschriebenen SEPA-Mandats