3223 Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen 

Kurzbeschreibung

Seit dem 1. September 2023 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft getreten.  Die Brandenburger Kfz-Zulassungsbehörden machen nach § 79 Absatz 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von der gesetzlich eingeräumten Verlängerungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 Gebrauch.

Somit bleiben die Leistungen des i-Kfz-BB-Portals zunächst im bisherigen Umfang erhalten. Die Nutzung der internetbasierten Zulassung für juristische Personen ist derzeit noch nicht möglich.

Beschreibung

Der Bürgerservice Kfz-Zulassungen umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen stehen.

Sie haben die Möglichkeit

Es steht Ihnen ein kostenfreier Parkplatz vor Ort (Helene-Lange-Straße 14) zur Verfügung. Das Parkticket wird beim Sachbearbeiter umgetauscht.

Hinweis für Bürger/innen des Landkreises Potsdam-Mittelmark

Seit dem 13.02.2013 haben Sie aufgrund der zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und des Landkreises Potsdam-Mittelmark abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung die Möglichkeit, bestimmte Dienstleistungen in der Kfz-Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam durchführen zu lassen.

Für die Bearbeitung von Anträgen innerhalb dieser Erweiterten Zuständigkeit gelten die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde von Montag bis Freitag.

Dazu gehören u. a.:

  • Adress- und/oder Namensänderung eines in Potsdam-Mittelmark zugelassenen Fahrzeuges
  • Änderung technischer Daten in den Fahrzeugdokumenten
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
  • Erteilung von Saisonkennzeichen
  • Reservierung eines Wunschkennzeichens
  • Umkennzeichnung eines Fahrzeuges bei Diebstahl und auf eigenen Antrag
  • Umschreibung mit Umkennzeichnung bei Diebstahl und auf eigenen Antrag
  • Ummeldung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk mit oder ohne Halterwechsel
  • Ummeldung eines in Potsdam-Mittelmark zugelassenen Fahrzeuges auf einen anderen Halter
  • Wiederzulassung eines in Potsdam-Mittelmark abgemeldeten Fahrzeuges
  • Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
  • Zulassung eines importierten Fahrzeuges aus dem Ausland (Einfuhr)

Achtung: 
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:

Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Ab 25.05.2018 - EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten besteht nun die Pflicht die betroffene Person zu informieren. Unter Downloads / Links ist das Informationsblatt für Sie hinterlegt.

   

Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsbehörde

Mo 08:00 – 15:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr  
Mi 08:00 – 12:00 Uhr  
Do 08:00 – 18:00 Uhr  
Fr 08:00 – 12:00 Uhr 
Sa 08:00 – 12:00 Uhr    


Großkundenschalter

Mo 07:00 – 15:00 Uhr
Di 07:00 – 16:00 Uhr
Mi 07:00 – 12:00 Uhr
Do 07:00 – 16:00 Uhr
Fr 07:00 – 12:00 Uhr
Sa geschlossen


Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

Im Großkundenschalter (Raum 2.07) werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen ab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.

Kontaktdaten

Telefon  +49 331 289-1110
Telefax +49 331 289-843295

Besucheradresse

Haus 23
Helene-Lange-Straße 14
14469 Potsdam

Postanschrift

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Kartenansicht

Hinweise

Die Fahrerlaubnisbehörde ist im Haus 23 leider nicht barrierefrei erreichbar. Sie haben dennoch die Möglichkeit sich an unser Sicherheitspersonal in der 1. Ebene zu wenden. Die 1. Ebene erreichen Sie über einen Fahrstuhl hinter dem Haus.