Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - Meldung und Ersatz nach Diebstahl / Verlust 

Beschreibung

Bei Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Zulassungsbehörde zu informieren und die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes notwendig.

Eine Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann erst nach einem erfolglosen Aufbietungsverfahren ausgestellt werden.

Aufbietungsverfahren:

  • Die Aufbietung erfolgt durch die Veröffentlichung der verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) im elektronischen Verkehrsblatt.
  • Nach einer Aufbietungsfrist von 14 Tagen ab Veröffentlichung, in der sich der Finder noch melden kann und das Aufbietungsverfahren stoppen kann, verliert die ZB II ihre Gültigkeit.
  • Auf Antrag kann dann eine neue ZB II ausgestellt werden.
  • Von der Bearbeitung der Aufbietung bis Aufbietungsende ist mit einem Zeitraum von ca. 3 Wochen zu rechnen

Hinweise:

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • bei Verlust / Diebstahl der ZB II (Fahrzeugbrief) ist die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes durch die Zulassungsbehörde Potsdam nicht möglich, bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin

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