Ersatzausstellung nach Diebstahl / Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Beschreibung
Bei Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Zulassungsbehörde zu informieren und die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes notwendig.
Eine Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann erst nach einem erfolglosen Aufbietungsverfahren ausgestellt werden.
Aufbietungsverfahren:
- Die Aufbietung erfolgt durch die Veröffentlichung der verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) im elektronischen Verkehrsblatt.
- Nach einer Aufbietungsfrist von 14 Tagen ab Veröffentlichung, in der sich der Finder noch melden und das Aufbietungsverfahren stoppen kann, verliert die ZB II ihre Gültigkeit.
- Nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann eine neue ZB II ausgestellt werden.
Hinweise:
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- bei Verlust / Diebstahl der ZB II (Fahrzeugbrief) ist die Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes durch die Zulassungsbehörde Potsdam nicht möglich, bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Potsdam-Mittelmark
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.