Inhalt anspringen

Startseite des Serviceportals

Immissionsschutz – Ausnahmezulassung für Traditions- und Brauchtumsfeuer

Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) oder ein Lagerfeuer entfachen, müssen Sie vorher eine Ausnahme einholen. Ansprechpartner ist die Ordnungsbehörde Ihrer Gemeinde.

Erläuterungen und Hinweise