Fahrerkarte
Kurzbeschreibung
Ab sofort nimmt die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte postalisch entgegen.
Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges und ihrer Priorität. Ihr Sachbearbeiter setzt sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden.
Bitte nutzen Sie den hinterlegten Antrag unter "Downloads/Links".
Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:
Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelgenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Beschreibung
In Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Kraftfahrer sein, der ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t für den gewerblichen Transport von Personen bzw. Gütern mit einem digitalen Tachographen führt.
Die Fahrerkarte ist ein persönliches Dokument und darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden. Jeder Fahrer darf nur eine Karte besitzen.
Gültigkeit:
- Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.
- Die Folgekarte ist rechtzeitig zu beantragen: frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf.
Fahrerkarte – Umtausch wegen Namensänderung:
Umtausch wegen Namensänderung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings muss die Nachvollziehbarkeit im Personaldokument gegeben sein.