Beschreibung
Wenn Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sind und eine weitere Fahrerlaubnisklasse erwerben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin für die Erweiterung bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Details
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument der Antragsteller/- innen im Original
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- Name der ausbildenden Fahrschule
- Name und Anschrift der Prüforganisation (z.B. DEKRA oder TÜV)
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Vorlage des vorhandenen Führerscheins
- ggf. Zustimmungserklärung bei Abwesenheit eines gesetzlichen Vertreters inkl. Ausweiskopie
- ggf. alleinige Sorgeberechtigung ist der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen
Weitere Unterlagen für Klasse C1, C1E, D1, D1E, C, CE, D, DE:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei Vorbesitz der Klasse B ist ein Nachweis einer Grundqualifikationsprüfung selbständiger und angestellter Fahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorzulegen oder bei erteilter Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, D1, D1E, C, CE, D, DE vor dem 10.09.2008 ist nur eine Weiterbildungsschulung von 35 Stunden zu belegen
Zusätzlich für Klasse D1, D1E, D, DE:
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses, Verwendungszweck: Ersterteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE (im Bürgerservicecenter zu beantragen)(nicht älter als 6 Monate)
- Vorlage eines leistungspsychologischen Gutachtens bei der Ersterteilung und nach Vollendung des 50. Lebensjahres
Gebühren
- 43,90 € - Bearbeitungsgebühr
- 35,00 € - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand, Eintragung einer Schlüsselzahl oder nach Art der Zustellung des neuen Führerscheins erhöhen.
Zahlungsarten
- bar
- ec-Karte
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Abs. 2 und 6 des Straßenverkehrsgesetzes (Öffnet in einem neuen Tab)(StVG)
§§ 6; 7 Abs. 1; 10; 11; 12; 15; 19; 21, 22 Abs. 1; 23 Abs. 1 und Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)(FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Öffnet in einem neuen Tab)(GebOSt)