Änderung technischer Daten in den Fahrzeugdokumenten

Beschreibung

Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug in den Fahrzeugdokumenten.

Der Eintrag der technischen Änderung ist erforderlich, wenn dies durch den Sachverständigen auf dem Gutachten entsprechend vermerkt ist.

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.


Hinweise:

Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Änderung der Fahrzeugdokumente kann nurin der Zulassungsbehörde beantragt werden.

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Änderung der Fahrzeugdokumente ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.

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