Jagd im befriedeten Bezirk – Ausnahmeantrag

Beschreibung

Wildtiere gehören zum Stadtbild von Potsdam und haben sich an ein Leben im städtischen Raum angepasst. Grund für diese Tatsache ist u. a., dass die Tiere in der Nähe des Menschen Nahrung und Behausung finden. Insoweit ist nicht nur der Wald der natürliche Lebensraum dieser Tiere.

Das bewohnte Stadtgebiet von Potsdam gehört darüber hinaus aus jagdrechtlicher Sicht zu den befriedeten Gebieten. Dies bedeutet, dass in diesem Bereich die Jagd auf Wild ruht bzw. nur in äußersten Gefahrensituationen zur Abwehr nicht hinnehmbarer Schäden gestattet werden kann.

Der betroffene Grundstückseigentümer kann bei der Unteren Jagdbehörde einen Ausnahmeantrag für die Bejagung innerhalb des befriedeten Bezirks stellen.

Den Antrag finden Sie unter „Download/Links“.