Beschreibung
Für Kinder aus anderen Gemeinden und Berlin in Potsdamer Kindertagesbetreuungseinrichtungen gilt:
Grundsätzlich werden nur dann Kinder aus anderen Gemeinden und Berlin aufgenommen, wenn zu dem gewünschten Zeitpunkt bzw. Quartalszeitraum dieser Platz nicht mit einem Potsdamer Kind besetzt werden kann.
Der freie Träger bzw. die Standortleitung hat beim Betreuungsplatzservice Kita-Tipp, die Aufnahme des Kindes aus einer anderen Gemeinde in einen Potsdamer Kindertagesbetreuungsstandort zu beantragen. Die Antragsstellung muss mindestens vier Wochen vor Aufnahme des Kindes erfolgen.
Der freie Träger bzw. die Standortleitung nimmt den Platzwunsch für die Aufnahme eines Kindes von Eltern aus einer Fremdgemeinde entgegen. Die Einrichtung macht keine verbindliche Aussage über die aktuelle Platzsituation oder Aufnahmemöglichkeit des Kindes.
Der Betreuungsplatzservice Kita-Tipp prüft vorhandene Kapazitäten und entscheidet über die Aufnahme des Kindes in der Landeshauptstadt Potsdam.
Details
Erforderliche Unterlagen
Für die Genehmigung zur Aufnahme eines auswärtigen Kindes in eine Potsdamer Kita (Krippe, Kindergarten & Hort) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht
- Bescheid zum Rechtsanspruch von der Wohnortgemeinde
- Bestätigung der Kostenübernahme für die Betreuung in einer Kindertagesstätte innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam
Gebühren
keine