Wildschaden melden 

Kurzbeschreibung

Verhaltensmaßnahmen im Falle eines Wildunfalls.

Beschreibung

Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn - gezogen werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist (Schutzhandschuhe verwenden!). Verletztes Wild sollte nicht berührt oder anderweitig beunruhigt werden (Stress für das Tier, Selbstgefährdung). Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus (Ausgenommen ist ein Unfall mit einem Wolf – hier ist durch die den Unfall aufnehmenden Personen ein Tierarzt hinzuzuziehen).

Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation.

Ersatzpflichtig sind Schäden,

  • die von Schalenwild (z.B. Rotwild, Schwarzwild, Reh-, Dam- und Muffelwild), Wildkaninchen und Fasanen verursacht wurden; und die
  • an Grundstücken, Feldfrüchten, Grünland und Weinbergen entstanden sind sowie Schäden an geernteten, aber noch nicht eingelagerten Feldfrüchten; und die
  • innerhalb einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift, angemeldet wurden.