Immissionsschutz – Anzeige einer Lärmbelästigung 

Beschreibung

Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.

Dies gilt nicht für den privatrechtlichen Bereich.

Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.

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