Immissionsschutz – Anzeige einer Lärmbelästigung Überblick Details Downloads / Links Kontakt Beschreibung Es kann der Verstoß wegen Lärmbelästigung angezeigt werden. Dies gilt nicht für den privatrechtlichen Bereich. Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Umweltportal unter Downloads / Links. Ähnliche Produkte / Dienstleistungen Immissionsschutz - Übersicht der Dienstleistungen Erforderliche Unterlagen Anzeige eines Verstoßes wegen Lärmbelästigung Gebühren keine Rechtsgrundlagen Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) Fristen 3 - 4 Wochen Formulare Lärm-, Rauch-/ Staubbelästigung - Anzeige (PDF | 51,9 KB) Weitere Links Immissionsschutz (Lärm, Luft, Mobilfunk) - weitere Informationen Zuständige Mitarbeiter/innen Name ZuständigkeitTelefon E‑Mail Frau König Immissionsschutz +49 331 289-3767 Verwaltungsstruktur 4521 Arbeitsgruppe Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz