Saisonkennzeichen

Beschreibung

Änderung der Kennzeichen in Saisonkennzeichen oder Änderung des Saisonzeitraumes

Gültigkeit: Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen

  • 2 Monate
  • 11 Monate

Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden.

Weitere Informationen:

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.

Hinweise:

Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Änderung kann nur in der Zulassungsbehörde beantragt werden.

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Beantragung eines Saisonkennzeichens ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.

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