Saisonkennzeichen
Beschreibung
Änderung der Kennzeichen in Saisonkennzeichen oder Änderung des Saisonzeitraumes
Gültigkeit: Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen
- 2 Monate
- 11 Monate
Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb genommen oder abgestellt werden.
Weitere Informationen:
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen.
Hinweise:
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Änderung kann nur in der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Beantragung eines Saisonkennzeichens ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
- Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.