Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht

Beschreibung

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Keine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben, z.B.
  • voraussichtliche dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung
  • aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung keine alleinige Teilnahme am öffentlichen Leben

  • kein gültiges Ausweisdokument
  • keinen gültigen Personalausweis und / oder keinen gültigen Reisepass
    (z.B. Ablauf der Gültigkeit oder Verlust bzw. Diebstahl)

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Hauptwohnsitz in Potsdam
  • wohnhaft und gemeldet in Potsdam 
  • Zweitwohnsitz in Potsdam reicht nicht aus