Beschreibung
Ist ein Kfz-Kennzeichenschild beschädigt (z.B. durch einen Unfall), kann dieses gegen ein neues ausgetauscht werden.
Diese "Reparaturkennzeichen" können nur für Potsdam und für Potsdam-Mittelmark (im Rahmen der Erweiterten Zuständigkeit) erfolgen.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
Details
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das/die beschädigte/n Kennzeichenschild/er
- das/die neu geprägte/n Kennzeichenschild/er
- ggf. Vollmacht
Bitte beachten:
Handelt es sich um ein PM-Kennzeichen, müssen beide Kennzeichenschilder (das intakte und das beschädigte) eingereicht werden, damit beide Kennzeichen (vorn und hinten) die Siegelplakette aus Potsdam erhalten.
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
2,60 Euro - Abstempeln von Kennzeichen sowie Zuteilung einer Prüfmarke
1,20 Euro - pro Siegelplakette
0,50 Euro - HU-Plakette
Zahlungsarten
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3223 Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen | 0331 289-1110 |