Unternehmerkarte 

Beschreibung

Antragsberechtigt für die Unternehmenskarte sind Unternehmen, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, oder das Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten hat (Transportunternehmen).

Das jeweilige Fahrzeug wird einem Unternehmen zugeordnet.

Gültigkeit:  5 Jahre

Folgekarte:
Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Unternehmerkarte zu stellen.

Hinweise:

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