Unternehmerkarte
Beschreibung
Antragsberechtigt für die Unternehmenskarte sind Unternehmen, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, oder das Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten hat (Transportunternehmen).
Das jeweilige Fahrzeug wird einem Unternehmen zugeordnet.
Gültigkeit: 5 Jahre
Folgekarte:
Der Antrag auf eine Folgekarte ist rechtzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Unternehmerkarte zu stellen.
Hinweise:
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