Ausschreibungs- Auswahl- und Bestellungsverfahren für bevollmächtigte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger
Beschreibung
Für jeden der 255 Kehrbezirke im Land Brandenburg ist eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Dieser Bestellung geht ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach der Brandenburgischen Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung voraus.
Nach Änderung der Schornsteinfegerzuständigkeitsverordnung sind ab dem 1. Februar 2014 die Landkreise und kreisfreien Städte (Kreisordnungsbehörden) für diese Verfahren zuständig.
Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird im Land Brandenburg durch jede Kreisordnungsbehörde für die Bezirke ihres Zuständigkeitsbereichs einheitlich im Internetportal unter www.bund.de - Stellenangebote - in der Regel 4 Monate vor dem Zeitpunkt, an dem der Bezirk regelmäßig neu zu besetzen ist (Vergabetermin), ausgeschrieben. Die Einreichungsfrist für die Bewerbung und die Einsendung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei der jeweiligen Kreisordnungsbehörde endet 3 Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung. Hier gilt das Datum des Posteingangs bei der Behörde (Posteingangsstempel).
Werden zum selben Vergabetermin mehrere Bezirke ausgeschrieben, muss die Bewerbung in eine Rangfolge der beantragten Bezirke gebracht werden, wenn eine Bewerbung für mehrere Bezirke erfolgt. Im Fall der Mehrfachbewerbung bei verschiedenen Behörden muss diese Rangfolge gegenüber jeder Behörde unbedingt identisch angegeben werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
- über die für die Erfüllung der Aufgaben als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
- die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen und
- die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen und
- in geordneten finanziellen Verhältnissen leben.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere unter Berücksichtigung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und deren Bewertung entsprechend den im Internet veröffentlichten Bewertungskriterien (siehe Downloads / Links).
Zu den Stellenausschreibungen gelangen Sie über www.bund.de (siehe Downloads / Links).
Eine erfolgte Bestellung wird durch die jeweilige Kreisordnungsbehörde öffentlich bekannt gemacht.