Beschreibung
Für jeden der 255 Kehrbezirke im Land Brandenburg ist eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Dieser Bestellung geht ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren nach der Brandenburgischen Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung voraus.
Nach Änderung der Schornsteinfegerzuständigkeitsverordnung sind ab dem 1. Februar 2014 die Landkreise und kreisfreien Städte (Kreisordnungsbehörden) für diese Verfahren zuständig.
Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird im Land Brandenburg durch jede Kreisordnungsbehörde für die Bezirke ihres Zuständigkeitsbereichs einheitlich im Internetportal unter www.bund.de - Stellenangebote - in der Regel 4 Monate vor dem Zeitpunkt, an dem der Bezirk regelmäßig neu zu besetzen ist (Vergabetermin), ausgeschrieben. Die Einreichungsfrist für die Bewerbung und die Einsendung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei der jeweiligen Kreisordnungsbehörde endet 3 Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung. Hier gilt das Datum des Posteingangs bei der Behörde (Posteingangsstempel).
Werden zum selben Vergabetermin mehrere Bezirke ausgeschrieben, muss die Bewerbung in eine Rangfolge der beantragten Bezirke gebracht werden, wenn eine Bewerbung für mehrere Bezirke erfolgt. Im Fall der Mehrfachbewerbung bei verschiedenen Behörden muss diese Rangfolge gegenüber jeder Behörde unbedingt identisch angegeben werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen,
- über die für die Erfüllung der Aufgaben als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
- die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen und
- die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen und
- in geordneten finanziellen Verhältnissen leben.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung insbesondere unter Berücksichtigung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und deren Bewertung entsprechend den im Internet veröffentlichten Bewertungskriterien (siehe Downloads / Links).
Zu den Stellenausschreibungen gelangen Sie über www.bund.de (siehe Downloads / Links).
Eine erfolgte Bestellung wird durch die jeweilige Kreisordnungsbehörde öffentlich bekannt gemacht.
Details
Gebühren
Die Gebühr für die Bearbeitung der erstrangigen Bewerbung (Platz 1 der Rangfolge) zu einem Vergabetermin beträgt 95,00 Euro nach der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO).
Werden nachrangige Bewerbungen für Bezirke zum selben Vergabetermin durch andere Behörden geprüft, beträgt die Gebühr bei jeder betroffenen Behörde 41,00 Euro.
Wurden durch eine Behörde in einem vorherigen Verfahren bereits die Voraussetzungen für eine Bewerbung geprüft, Bewertungspunkte ermittelt und bewirbt sich dieser Bewerber erneut zu einem anderen Vergabetermin bei dieser Behörde, beträgt die Gebühr 61,00 Euro.
Die Gebühr für einen Ablehnungsbescheid beträgt jeweils 22,00 Euro. Sie wird nicht erhoben, wenn der Bewerber zeitnah schriftlich die Rücknahme seiner jeweiligen Bewerbung gegenüber der zuständigen Behörde erklärt.
Die Mindestbestellungsgebühr beträgt 387,00 Euro.
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Herr Rosenfeld | Schornsteinfegerwesen | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1693 |
Frau Wallow | Schornsteinfegerwesen | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1698 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3214 Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten | 0331 289-1690 |