Beschreibung
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) unterliegen in ihrer Tätigkeit der Aufsicht der Kreisordnungsbehörde.
Die Aufsicht wird in der Landeshauptstadt Potsdam durch den Fachbereich Ordnung und Sicherheit / Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten geführt.
Zu den Aufgaben gehören:
- Bearbeitung von Anträgen auf Beitreibung rückständiger Schornsteinfegergebühren, in diesem Rahmen Prüfung der Rechnungen, Durchführung der Anhörungen und Erteilung der Leistungsbescheide
- zwangsweise Durchsetzung verweigerter Reinigungen, Überprüfungen oder Messungen im gestreckten Verwaltungsvollstreckungsverfahren, d. h. Anhörung Betroffener, Erteilung des Zweitbescheides mit Androhung, Festsetzung und Anwendung der Ersatzvornahme, einschließlich Erteilung von Duldungsverfügungen
- Überprüfung der Kehrbezirke i. d. R. durch Prüfung der Kehrbücher der bBSF
- Überwachung der ordnungsgemäßen Berufsausübung der bBSF
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen
- Überprüfung von Schornsteinfegerrechnungen
- Erteilung von Auskünften zum Schornsteinfegerhandwerk jeglicher Art
Details
Gebühren
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (Öffnet in einem neuen Tab) (MWAEGebO)
Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (VwVfGBbg)
Verwaltungsverfahrensgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (VwVfG)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (VwVGBbg)
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Öffnet in einem neuen Tab) (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)
Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Öffnet in einem neuen Tab) (Kehr- und Überprüfungsordnung-KÜO)
Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsverordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgKÜO)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Herr Rosenfeld | Schornsteinfegerwesen | Sachbearbeiter erlaubnispflichtiges Gewerbe (A - E), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1693 |
Frau Wallow | Schornsteinfegerwesen | Sachbearbeiterin erlaubnispflichtiges Gewerbe (N - R), Schornsteinfegerangelegenheiten | 0331 289-1698 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3214 Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten | 0331 289-1690 |