Schornsteinfegerwesen
Beschreibung
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) unterliegen in ihrer Tätigkeit der Aufsicht der Kreisordnungsbehörde.
Die Aufsicht wird in der Landeshauptstadt Potsdam durch den Fachbereich Ordnung und Sicherheit / Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten geführt.
Zu den Aufgaben gehören:
- Bearbeitung von Anträgen auf Beitreibung rückständiger Schornsteinfegergebühren, in diesem Rahmen Prüfung der Rechnungen, Durchführung der Anhörungen und Erteilung der Leistungsbescheide
- zwangsweise Durchsetzung verweigerter Reinigungen, Überprüfungen oder Messungen im gestreckten Verwaltungsvollstreckungsverfahren, d. h. Anhörung Betroffener, Erteilung des Zweitbescheides mit Androhung, Festsetzung und Anwendung der Ersatzvornahme, einschließlich Erteilung von Duldungsverfügungen
- Überprüfung der Kehrbezirke i. d. R. durch Prüfung der Kehrbücher der bBSF
- Überwachung der ordnungsgemäßen Berufsausübung der bBSF
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen
- Überprüfung von Schornsteinfegerrechnungen
- Erteilung von Auskünften zum Schornsteinfegerhandwerk jeglicher Art