Schornsteinfegerwesen 

Beschreibung

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) unterliegen in ihrer Tätigkeit der Aufsicht der Kreisordnungsbehörde.

Die Aufsicht wird in der Landeshauptstadt Potsdam durch den Fachbereich Ordnung und Sicherheit / Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten geführt.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Beitreibung rückständiger Schornsteinfegergebühren, in diesem Rahmen Prüfung der Rechnungen, Durchführung der Anhörungen und Erteilung der Leistungsbescheide
  • zwangsweise Durchsetzung verweigerter Reinigungen, Überprüfungen oder Messungen im gestreckten Verwaltungsvollstreckungsverfahren, d. h. Anhörung Betroffener, Erteilung des Zweitbescheides mit Androhung, Festsetzung und Anwendung der Ersatzvornahme, einschließlich Erteilung von Duldungsverfügungen
  • Überprüfung der Kehrbezirke i. d. R. durch Prüfung der Kehrbücher der bBSF
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Berufsausübung der bBSF
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen
  • Überprüfung von Schornsteinfegerrechnungen
  • Erteilung von Auskünften zum Schornsteinfegerhandwerk jeglicher Art