Immissionsschutz – Ausnahmezulassung Sonntagsarbeit (FTG) / Betriebszeiten (32. BImSchV) Überblick Details Downloads / Links Kontakt Beschreibung Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Sonntagsarbeit und Ausnahme von den Betriebsverboten der 32. BImSchV. Ähnliche Produkte / Dienstleistungen Immissionsschutz - Übersicht der Dienstleistungen Erforderliche Unterlagen Antrag auf Sonntagsarbeit bzw. Ausnahme von den Betriebsverboten der 32. BImSchV und technische Datenblätter der Maschinen, welche eingesetzt werden sollen Gebühren nach Zeitaufwand für Ausnahme zur Sonntagsarbeit 20,00 - 1000,00 Euro für Ausnahme von den Betriebsverboten der 32. BImSchV Fristen 1 - 2 Wochen Rechtsgrundlagen 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (Gebührenordnung des Ministers des Innern - GebOMI) Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) Formulare Sonn-, u. Feiertagsarbeit / Betriebsverbote 32. BImSchV - Antrag auf Ausnahmegenehmigung (PDF | 68,06 KB) Maschinen - Anwohnerinformation (Muster) (PDF | 13,01 KB) Zuständige Mitarbeiter/innen Name ZuständigkeitTelefon E‑Mail Frau König Immissionsschutz +49 331 289-3767 Verwaltungsstruktur 4521 Arbeitsgruppe Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz