Beschreibung
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Sonntagsarbeit und Ausnahme von den Betriebsverboten der 32. BImSchV.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sonntagsarbeit bzw. Ausnahme von den Betriebsverboten der 32. BImSchV und
- technische Datenblätter der Maschinen, welche eingesetzt werden sollen
Gebühren
nach Zeitaufwand für Ausnahme zur Sonntagsarbeit
20,00 - 1000,00 Euro für Ausnahme von den Betriebsverboten der 32. BImSchV
Fristen
1 - 2 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Öffnet in einem neuen Tab) (32. BImSchV)
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Öffnet in einem neuen Tab) (Feiertagsgesetz - FTG)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (GebGBbg)
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (Öffnet in einem neuen Tab) (Gebührenordnung des Ministers des Innern - GebOMI)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Klingner | Immisionsschutz | Sachbearbeiterin ordnungsbehördlicher Vollzug / Immissionsschutz | 0331 289-2860 |
Frau König | Immissionsschutz | Sachbearbeiterin ordnungsbehördlicher Vollzug / Immissionsschutz | 0331 289-3767 |