Fällungen von Straßenbäumen / Eingriffe in den Wurzelbereich auf öffentlichen Verkehrsanlagen (Genehmigungen)
Beschreibung
Zustimmung zu geplanten Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßenbäumen):
- Steht ein Baum auf einer öffentlichen Verkehrsanlage trifft der Straßenbaulastträger gemäß § 27 BbgStrG alle Entscheidungen über geplante Eingriffe am Baumbestand. So sind bei Straßenbäumen geplante Fällungen, Schnittmaßnahmen, Umpflanzungen und Eingriffe in den Wurzelbereich (Kronentraufbereich + 1,50 m) beim „Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen“, AG Stadtbäume zu beantragen. Sind im Rahmen eines geplanten Bauvorhabens Straßenbäume betroffen, so ist der Antrag mit den Bauantragsunterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Geplante Maßnahmen bei Bäumen auf Privatland bearbeitet die Untere Naturschutzbehörde gesondert.
- Wenn von einem Straßenbaum eine unmittelbare, offensichtliche Gefahr ausgeht (z. B. Astabbruch, plötzliche Hebung des Wurzeltellers, Spaltung des Baumes nach Sturm), ist dies der Stadt Potsdam, Bereich Grünflächen, AG Stadtbäume unverzüglich zu melden.
- Im Falle unmittelbarer drohender Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert, können die notwendigen Maßnahmen auch ohne vorherige Erlaubnis des Bereichs Grünflächen durchgeführt werden. Die getroffenen Maßnahmen sind der AG Stadtbäume unverzüglich anzuzeigen. Die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahme ist durch Fotos zu dokumentieren. Der beseitigte Straßenbaum oder dessen entfernten Teile sind mindestens 10 Tage nach erfolgter Anzeige zur Kontrolle an Ort und Stelle bereitzuhalten. Sollte ein Bereithalten an Ort und Stelle aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein, sind der Baum oder dessen entfernten Teile an anderer geeigneter Stelle bereitzuhalten.