Anmeldung von in der Prostitution tätigen Personen
Beschreibung
Prostituierte müssen seit dem 1. Juli 2017 ihre Tätigkeit anmelden.
Es handelt sich hierbei um eine reine Anmeldepflicht, nicht um eine Zulassung (bzw. Erlaubnis).
Vor der ersten Anmeldung muss eine Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt wahrgenommen werden. Die Verlängerung der Anmeldung und die gesundheitliche Beratung müssen regelmäßig wiederholt werden.
Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre, für Personen unter 21 Jahren für ein Jahr.
Für eine Verlängerung der Anmeldung benötigen Prostituierte ab 21 Jahren einmal jährlich eine gesundheitliche Beratung. Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich mindestens alle sechs Monate gesundheitlich beraten lassen.
Möchte die oder der Prostituierte seine Anonymität wahren, so besteht die Möglichkeit, neben der Anmeldebescheinigung eine Aliasbescheinigung mit einem fiktiven Namen auszustellen. Diese darf die oder der Prostituierte als Nachweis bei Kontrollen oder zur Vorlage gegenüber Betreiberinnen oder Betreibern verwenden ohne seinen amtlichen Namen anzugeben.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, mit uns persönlich oder telefonisch unter der unten angegebenen Rufnummer einen Termin zu vereinbaren.
Für die gesundheitliche Beratung wenden Sie sich bitte an das Geundheitsamt der Landeshautpstadt Potsdam.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-1697 |
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E-Mail-Adresse | prostitutionsangelegenheitenrathaus.potsdamde |