Prüfung der Kosten der Unterkunft (KdU)

Beschreibung

Die Kosten der Unterkunft die durch einen Leistungsträger erbracht werden sollen, werden in der Arbeitsgruppe Wohnungsvermittlung auf Angemessenheit geprüft.
Bei Anmietung einer Wohnung erfolgt dies grundsätzlich vor Abschluss eines Mietvertrages, da sonst die Kosten nicht geltend gemacht werden können.

Um eine schnelle Prüfung zu gewährleisten, senden Sie uns Ihr Wohnungsangebot an die unten genannte E-Mail.

Bei E-Mails bitte auch immer eine Telefonnummer für Rückrufe und Ihre Adresse angeben!

Hinweise:

Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt Potsdam

NEU: Die folgenden Bruttokaltmieten gelten ab 01. Januar 2023 im Stadtgebiet von Potsdam als angemessen:

   Haushaltsgröße

Angemessene Wohnfläche in m² nach BbgWoFG

Bruttokaltmiete in EUR/Monat

 1 Person

bis zu 50 m²

bis zu 550

 2 Personen

bis zu 65 m²

bis zu 550

 3 Personen

bis zu 80 m²

bis zu 640

 4 Personen

bis zu 90 m²

bis zu 720

 5 Personen

bis zu 100 m²

bis zu 829

 je weitere Person

+10 m²

+82,90


Nähere Hinweise zur Herleitung der angemessene Bruttokaltmiete je Haushaltsgröße können Sie im schlüssigen Konzept der Landeshauptstadt Potsdam nachlesen und über unseren Downloads/Links herunterladen.

Kontaktdaten