3921 Arbeitsgruppe Wohnungsvermittlung
Kurzbeschreibung
Ab dem 04.01.2021 erfolgt eine eingeschränkte Betriebsaufnahme.
Die Bürgerservicenummer 0331 289 2694 ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo.- Do. 9.00 bis 16.00 und Fr. von 9.00 – 12.00 Uhr.
Ihre Maileingänge unter Wohnungswesen@rathaus.potsdam.de werden registriert und so schnell wie möglich beantwortet.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund.
Beschreibung
Neu ab 01.10.2019:
Gesetz über die soziale Wohnrauförderung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz - BbgWoFG) vom 05.06.2019
Verordnung zur Anhebung der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes (Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung - WoFEGV) vom 06.09.2019
- Entscheidung zu Anträgen auf die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 22 BbgWoFG (Wohnberechtigungsschein - WBS)
- Entscheidung zu Anträgen auf die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 22 +20% WoFEGV (Wohnberechtigungsschein - WBS)
- Vermittlung von sozial angemessenem Wohnraum für WBS-Berechtigte (Benennung)
- Prüfung von Wohnungsangeboten (Kosten der Unterkunft - KdU)
- Einkommensorientierte Förderung - EOF
Hinweis zu unseren Servicezeiten
In Folge der Corona Krise beraten wir Sie vorzugsweise telefonisch oder informieren Sie per E-Mail. Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht von Nöten. Sollten Sie dennoch Bedarf an einer individuellen Beratung haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
Leitung
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-2694 |
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Telefax | +49 331 289-842678 |
E-Mail-Adresse | Wohnungswesenrathaus.potsdamde |
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