Personalausweis - PIN setzen

Kurzbeschreibung

Hinweis zur PIN-Setzung

Um den elektronischen Personalausweis für Online-Services nutzen zu können, ist für dessen Aktivierung eine PIN erforderlich. Sowohl die Aktivierung als auch die Rücksetzung kann ausschließlich durch persönliches Erscheinen beim Bürgeramt durchgeführt werden.

Beschreibung

Nach der Beantragung des Personalausweis erhält die antragstellende Person einen PIN-Brief mit Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis.

Der PIN-Brief trifft ungefähr zwei Wochen nach Antragstellung bei der antragstellenden Person ein und enthält wichtige Informationen. Zwei dieser Informationen sind mit Sichtschutzfolien (so genannten Rubbelfeldern) abgedeckt:

  • die fünfstellige Transport-PIN,
  • die Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)

Diese Informationen dürfen nur dem Antragstellenden selbst bekannt sein!

Ihren Online-Ausweis können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben.

Setzen Sie die sechsstellige PIN nicht, ist der Online-Ausweis nicht einsatzbereit.

Das Ändern der Transport-PIN ist immer kostenfrei.

Sie können die Transport-PIN zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl in Ihre selbstgewählte PIN ändern. Dies können Sie direkt bei Abholung Ihres Personalausweises oder später in Ihrer Behörde erledigen.

Das Ändern der Transport-PIN kann darüber hinaus auch direkt bei der Erstanwendung über die Software für die Nutzung Ihres Online-Ausweises von Zuhause aus erledigt werden.

Hinweis für unter 16-Jährige

  • Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 16 Jahre alt sind.

  • Waren Sie zum Antragszeitpunkt jünger und haben daher keinen PIN-Brief zum Personalausweis erhalten, können Sie nach Ihrem 16. Geburtstag den Online-Ausweis kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen. Sie setzen dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN und bekommen von der Behörde das Sperrkennwort für den Online-Ausweis mitgeteilt.