Beschreibung
In vielen gerichtlichen Verfahren wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter neben Berufsrichterinnen und -richtern bei der Urteilsfindung mit. In Strafverfahren tragen sie die Bezeichnung Schöffin bzw. Schöffe, in Jugendstrafverfahren die Bezeichnung Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe. Dabei hat die Stimme der ehrenamtlichen Richter das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter. Die Einbeziehung ehrenamtlicher Richter hat unter anderem die Aufgabe, durch eine lebensnahe Rechtsprechung das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu stärken.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden aufgrund einer Vorschlagsliste bzw. aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt. In der Vorschlagsliste werden alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt.
Die Landeshauptstadt Potsdam ist für die Erstellung von Vorschlagslisten und Wahlvorschlägen für folgende Gerichte zuständig:
- Amtsgericht Potsdam
- Landgericht Potsdam
- Verwaltungsgericht Potsdam
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Sozialgericht Potsdam
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Näheres zu den Voraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren erfahren Sie im Downloadbereich.
Erreichbarkeit und Anschrift
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521 Bereich Recht und Versicherung | 0331 289-1532 |