eID-Karte für Unionsbürger 

Beschreibung

Die neue eID-Karte Chipkarte enthält wie auch der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel die Online-Ausweisfunktion. Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können eine eID-Karte zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion beantragen, um sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen zu können.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Bürgerinnen und Bürger mindestens 16 Jahre alt sein.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden an Ihrem Wohnort finden Sie unter www.behoerdenfinder.de.

Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

eID-Karte für Unionsbürger
Beispiel eID-Karte