Beschreibung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) als eine hochansteckende Viruserkrankung bedroht neben den Wildschweinen auch die Hausschweinbestände. Angesichts der aktuellen Tierseuchenlage mit mehreren bestätigten Fällen der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg ist es wichtig, alle angeordneten Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung in Deutschland einzuhalten. Dies betrifft nicht nur landwirtschaftliche Nutztierhalter, sondern auch die Jäger diese können dazu beitragen, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.
Für die Schaffung eines niedrigen Schwarzwildbestandes in den Jagdgebieten der Landeshauptstadt Potsdam zur Wildseuchenbekämpfung (ASP), werden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr Abschussprämien für weibliches Schwarzwild gezahlt.
Details
Erforderliche Unterlagen
Durch die Landeshauptstadt Potsdam wird die Zahlung einer Abschussprämie in Höhe von 30,00€ zur Reduzierung der Schwarzwildpopulation für in den Jagdgebieten der Landeshauptstadt Potsdam ab AK 1 erlegten nicht führenden Schwarzwildbachen gefördert. Antragsberechtigt ist der auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam nachweislich zur Jagdausübung berechtige Jäger.
Der schriftlichen Antragstellung (Antrag siehe Downloads / Links) sind in Kopie beizufügen:
- der Jagdschein mit dem Eintrag der Jagderlaubnis bzw. bei unentgeltlichen Erlaubnissen diese oder eine Einladung als Jagdgast bzw. eine entsprechende Bestätigung des berechtigten Jagdausübenden.
- der entsprechende Wildursprungschein
- ein Foto von dem erlegten Stück mit erkennbarer Wildmarke und Geschlecht
Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können auch auf dem elektronischen Weg per Mail an die Untere Jagdbehörde gesendet werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlage(n)
Schweinepest-Verordnung (Öffnet in einem neuen Tab) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2020 (BGBl. I S. 1605), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 06.09.2020 (BAnz AT 09.11.2020 V1)
Tierseuchenallgemeinverfügung der Landeshauptstadt Potsdam (Öffnet in einem neuen Tab) zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest vom 08.10.2020
Verwaltungsrichtlinie zur Auszahlung einer Erlegungsprämie für die verstärkte Bejagung von nicht führenden Schwarzwildbachen vom 16.12.2020
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon |
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Frau Seyer | Sachbearbeiterin Untere Jagdbehörde | 0331 289-1589 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug | 0331 289-1748 |