Beschreibung
Nach 5 Jahren ständig rechtmäßigen Aufenthalt kann sich der Unionsbürger auf Antrag eine Bescheinigung des Daueraufenthalts ausstellen lassen.
Dazu ist die persönliche Vorsprache im Migrationsamt der Landeshauptstadt Potsdam nach vorheriger Terminvergabe notwendig.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Sie sind melderechtlich mit Hauptwohnung in Potsdam erfasst
- Sie leben bereits seit 5 Jahren in Deutschland und haben während dieser Zeit von Ihren Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht
- Nachweise über 5 Jahre Freizügigkeit, z. B. Schulbescheinigungen, Studienbescheinigungen, Arbeitsverträge, Gehaltsbescheinigungen, sonstige Finanzierungsnachweise
- gültiger Ausweis / Reisepass / ID-Karte
- biometrisches Passbild
Gebühren
10,00 Euro - gemäß § 47 Abs. 3 S. 4 Aufenthaltsverordnung
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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328 Bereich Migrationsamt | 0331 289-1113 |