328 Bereich Ausländerbehörde
Kurzbeschreibung
Aus der Ukraine geflüchtete Personen, die in Deutschland leben, sind gemäß § 16 Asylgesetz verpflichtet, sich erkennungsdienstlich registrieren zu lassen. Hierfür werden die Fingerabdrücke aller zehn Finger erfasst. Dieses Verfahren wurde bundesweit festgelegt und dient insbesondere dazu, den Aufenthalt Geflüchteter in Deutschland zu organisieren. Denjenigen Personen, die sich bis zum 31. Oktober 2022 nicht registrieren lassen, drohen leistungsrechtliche Nachteile.
Personen, für deren Aufenthaltserlaubnis bereits biometrische Daten, also zwei Fingerabdrücke und ein Lichtbild, aufgenommen wurden, müssen sich bei der Ausländerbehörde einfinden, damit die Abdrücke aller zehn Finger nachgeholt werden können.
Wir bitten deshalb alle Geflüchteten aus der Ukraine, die sich in Potsdam aufhalten und die noch nicht die Abdrücke aller zehn Finger abgegeben haben, sich in der
Ausländerbehörde Potsdam (Raum E22),
Helene-Lange-Straße 6/7,
14469 Potsdam,
zu den nachstehenden Zeiten einzufinden und einen Identitätsnachweis und eine Meldebescheinigung mitzubringen:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Darüber hinaus appellieren wir an alle Personen, die bereits einen Termin zur erkennungsdienstlichen Registrierung erhalten haben, diesen auch wahrzunehmen.
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Згідно до § 16 Закону про надання притулку біженцям, усі українcкі біженці, які проживають у Німеччині, зобов’язані зареєструватися в Міграційні службі для ідентифікації. Для цього скануються відбитки всіх десяти пальців. Ця процедура встановлена по всій країні і служить, зокрема, для організації перебування біженців у Німеччині. Ті особи, які не зареєструються до 31 жовтня 2022 року, опиняться в невигідному становищі при зверненні за фінансовою допомогою.
Особи, для отримання посвідки на проживання яких вже було знято біометричні дані, тобто відбитки двох пальців і фотографія, повинні з'явитися в міграційну службу, для зняття відбитків усіх десяти пальців.
Тому ми просимо всіх біженців з України, які перебувають у Потсдамі і які ще не здали відбитки всіх десяти пальців, звернутися за адресою:
Міграційна служба в Потсдамі (кімната E22),
Helene-Lange-Straße 6/7,
14469 Potsdam,
у вказаний нижче час і взяти з собою посвідчення особи та свідоцтво про реєстрацію:
Понеділок - п'ятниця з 08:00 до 16:00.
Крім того, ми звертаємося до всіх осіб, які вже отримали запис на реєстрацію в міграційній службі, з проханням відвідати її.
Beschreibung
Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam stehen. Dies reicht von der Einreise über sämtliche Belange des Aufenthalts wie u.a. Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Gestattung der Erwerbstätigkeit, Erlaubnis zum Studium etc. bis hin zur Ausreise.
Hierbei werden die gesetzlichen Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Erwerbstätigkeit für ausländische Staatsangehörige umgesetzt. Die Regelungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie in unterschiedlicher Abstufung aufenthaltsrechtliche Beschränkungen vorsehen, die abhängig sind vom Herkunftsland des Betroffenen, von Aufenthaltsdauer und -grund im Bundesgebiet und Aufenthaltsstatus.
Terminvergabe in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam
Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels wurde die softwareunterstützte Terminvergabe eingeführt.
Bitte sehen Sie von spontanen Vorsprachen ab und vereinbaren Sie mit Ihrem Sachbearbeiter einen individuellen Termin.
Gern können Sie auch einen Termin per E-Mail vereinbaren. Bitte übermitteln Sie uns mit Ihrer Terminanfrage folgende Angaben in deutscher Sprache:
- Name, Vorname und Geburtsdatum von Ihnen und allen Familienangehörigen, die mit vorsprechen wollen (bitte Name und Vorname in der Schreibweise des Passes)
- den Grund Ihrer Vorsprache (z. B. erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis).
Als allgemeine Sprechzeiten bleiben derzeit der Dienstag und Donnerstag erhalten. Ab sofort werden Ihre Anliegen an einem Freitag nur noch nach vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.
Öffnungszeiten
Mo | 09:00 - 12:00 Uhr |
Di | 09:00 - 18:00 Uhr |
Mi | 09:00 - 12:00 Uhr |
Do | 09:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
telefonische Sprechzeiten:
Für telefonische Anfragen steht zwischen 09:00 – 14:00 Uhr die Service-Hotline unter +49 331 289-1113 zur Verfügung.
Kontaktdaten
Telefon | +49 331 289-1113 |
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Telefax | +49 331 289-1764 |
E-Mail-Adresse | auslaenderbehoerderathaus.potsdamde |
auslaenderbehoerde-ukrainerathaus.potsdamde | |
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