Beschreibung
Studierende sind zur Ausübung einer Beschäftigung an bis zu 120 Tagen oder bis zu 240 halben Tagen im Kalenderjahr, sowie studentischer Nebentätigkeiten gemäß §16b Abs. 3 AufenthG berechtigt. Selbstständige Tätigkeiten sind nicht gestattet. Für Teilzeit- und Fernstudien kann diese Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden.
Grundvoraussetzungen:
- Zulassung zum Vollzeitstudium an einer staatlich (anerkannter) Hochschule
- Lebensunterhaltssicherung
- Ausreichender Wohnraum
Hinweis des Migrationsamts Potsdam
Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.
Details
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab) oder Verlängerung (Öffnet in einem neuen Tab) einer Aufenthaltserlaubnis)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiger Reisepass + Kopien (Datenblatt, Einreisevisum, Stempeln, Etiketten)
- Anmeldung vom Bürgerservice
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung, nicht älter als 3 Monate (keine Chipkarte)
- Aktueller Wohnraumnachweis (Wohnraumformular (Öffnet in einem neuen Tab) des Migrationsamts Potsdam, ausgefüllt und gestempelt vom Hauseigentümer/Vermieter, Hauseigentümer müssen einen Grundbuchauszug vorlegen)
- Gemeinsame Erklärung (Öffnet in einem neuen Tab) der Eheleute füreinander (je Ehepartnerin/Ehepartner ein Formular)
- Zulassungsbescheid einer staatlich anerkannten Fach-/Hochschule
- Immatrikulationsbescheinigung
- Finanzierungs-/Einkommensnachweis; z.B.:
- Sperrkonto (z.Z. 10.332,00 Euro/Jahr – Stand:2021) – kein normales Girokonto, keine Kontoauszüge
- Vollständiger Arbeitsvertrag + Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
- Stipendienbescheinigung
- BAföG-Bescheid
- Verpflichtungserklärung
- sonstiger Finanzierungsnachweis (z.B. Wohngeldbescheid, Jobcenterbescheid)
- Studienprognose (Universität (Öffnet in einem neuen Tab) / Hoch- oder Fachhochschule (Öffnet in einem neuen Tab)) und Leistungsübersicht (ab Überschreitung der Regelstudienzeit)
Gebühren
Gebühren
- Ersterteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Zahlungsarten
- EC-Karte oder Bar
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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328 Bereich Migrationsamt | 0331 289-1113 |