§18a AufenthG - Qualifizierte Beschäftigung mit Berufsausbildung 

Kurzbeschreibung

Please note:

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Beschreibung

Ob Ihr Berufsausbildungsabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, ist im Anerkennungsverfahren bei der für Ihren Beruf zuständigen Stelle zu ermitteln. Welche Stelle für Ihren Beruf zuständig ist, können Sie mit dem Anerkennungsfinder des Bundesinstitut für Berufsbildung in Erfahrung bringen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php.

Ohne eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde Potsdam, ist Ihnen eine qualifizierte Beschäftigung nicht erlaubt. Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung dürfen Sie grundsätzlich keine unqualifizierte Erwerbstätigkeit durchführen.

Bitte beachten Sie folgende Beratungsstellen:

Für Brandenburg:

IQ-Netzwerks Brandenburg und die Beratungsstelle für Fachkräfte des Ministeriums für Wirtschaft Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

Für Berlin:

https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/gleichwertigkeitsbescheide-fuer-nicht-reglementierte-landesrechtlich-geregelte-berufe.html

Grundvoraussetzungen:

  • (in Deutschland anerkannter) Berufsausbildungsabschluss
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
  • Ausreichender Wohnraum

Hinweis der Ausländerbehörde Potsdam

Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.