Beschreibung
Ob Ihr Berufsausbildungsabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, ist im Anerkennungsverfahren bei der für Ihren Beruf zuständigen Stelle zu ermitteln. Welche Stelle für Ihren Beruf zuständig ist, können Sie mit dem Anerkennungsfinder des Bundesinstitut für Berufsbildung in Erfahrung bringen: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php (Öffnet in einem neuen Tab).
Ohne eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und des Migrationsamts Potsdam, ist Ihnen eine qualifizierte Beschäftigung nicht erlaubt. Mit einer Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung dürfen Sie grundsätzlich keine unqualifizierte Erwerbstätigkeit durchführen.
Bitte beachten Sie folgende Beratungsstellen:
Für Brandenburg:
IQ-Netzwerks Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) und die Beratungsstelle für Fachkräfte des Ministeriums für Wirtschaft Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Für Berlin:
Grundvoraussetzungen:
- (in Deutschland anerkannter) Berufsausbildungsabschluss
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
- Lebensunterhaltssicherung (inkl. Krankenversicherung)
- Ausreichender Wohnraum
Hinweis des Migrationsamts Potsdam
Die Informationen auf dieser Website sind eine bloße Hilfestellung. Für die Vollständigkeit und Korrektheit der auf dieser Website stehenden Informationen besteht keine Gewähr. Die Vollständigkeit der bezeichneten Unterlagen bedeutet keine Erteilung des Aufenthaltstitels. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Daher können die angeforderten Unterlagen abweichen.
Details
Erforderliche Unterlagen
Folgendes müssen Sie zum Termin mitbringen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Erteilung (Öffnet in einem neuen Tab) oder Verlängerung (Öffnet in einem neuen Tab) einer Aufenthaltserlaubnis)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Gültiger Reisepass + Kopien (Datenblatt, Einreisevisum, Stempeln, Etiketten)
- Anmeldung vom Bürgerservice
- Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung, nicht älter als 3 Monate (keine Chipkarte)
- Aktueller Wohnraumnachweis (Wohnraumformular (Öffnet in einem neuen Tab) des Migrationsamts Potsdam, ausgefüllt und gestempelt vom Hauseigentümer/Vermieter, Hauseigentümer müssen einen Grundbuchauszug vorlegen)
- Gemeinsame Erklärung (Öffnet in einem neuen Tab) der Eheleute füreinander (je Ehepartnerin/Ehepartner ein Formular)
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Letzte 6 Gehaltsnachweise
- Ausgefülltes Arbeitgeberformular (Öffnet in einem neuen Tab) der Bundesagentur für Arbeit
- Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Berufsausübungserlaubnis bei Gesundheitsfachberufen
Gebühren
Gebühren
- Ersterteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung: 93,00 Euro
Zahlungsarten
- EC-Karte oder Bar
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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328 Bereich Migrationsamt | 0331 289-1113 |